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   BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58   

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BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58 (https://dejure.org/1961,674)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1961 - VI C 194.58 (https://dejure.org/1961,674)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1961 - VI C 194.58 (https://dejure.org/1961,674)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Im übrigen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]nicht entscheidend darauf an, ob tatsächlich eine enge Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus bestanden hat; ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Ernennungsbehörde im Zeitpunkt der fehlerhaften Ernennung eine solche enge Verbindung als gegeben annahm.

    Eine solche Reihenfolge war im Rahmen der bei der Prüfung gebotenen Rückschau sachgerecht, da sich aus den Motiven der Ernennung zum Legationsrat I. Klasse Schlüsse auf die Beweggründe bei der Beförderung zum Vortragenden Legationsrat ergeben konnten (BVerwGE 5, 275; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

    Entscheidend ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 7 G 131 allein, welche Motive tatsächlich für die Ernennung überwiegend maßgeblich waren, dagegen nicht, ob eine derartige Ernennung auch aus anderen sachgerechten Motiven hätte vorgenommen werden können (BVerwGE 8, 296;Urteil vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).

    Eine Rechtsstellung, die der Beamte niemals innegehabt hat, kann auch im Rahmen der zeitlichen Verschiebung nicht zuerkannt werden (BVerwGE 3, 88; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

  • BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Das Gericht muß sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen oder Beweismittel auseinandersetzen; es genügt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat und sich die ablehnende Würdigung aus der Gesamtheit der Gründe ergibt (Urteile vom 6. Mai 1958. - BVerwG VI C 305.56 -, vom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 - undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).

    Entscheidend ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 7 G 131 allein, welche Motive tatsächlich für die Ernennung überwiegend maßgeblich waren, dagegen nicht, ob eine derartige Ernennung auch aus anderen sachgerechten Motiven hätte vorgenommen werden können (BVerwGE 8, 296;Urteil vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244-57 -= Buchholz a.a.O. Nr. 54 undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -) kann die Frage, ob die Beförderung noch bis zum 8. Mai 1945 vorgenommen worden wäre, nur bei denjenigen Beamtenlaufbahnen mit einiger Sicherheit beantwortet werden, in denen kraft ausdrücklicher Vorschrift oder nach der Verwaltungsübung Beförderungen in aller Regel nach Ablauf einer bestimmten Zeit stattfanden, so daß jeder Beamte, der sich vorwurfsfrei führte, nach Ablauf der Wartezeit eine so gut wie sichere Aussicht auf Beförderung hatte.

  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Im übrigen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]nicht entscheidend darauf an, ob tatsächlich eine enge Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus bestanden hat; ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Ernennungsbehörde im Zeitpunkt der fehlerhaften Ernennung eine solche enge Verbindung als gegeben annahm.

    Eine solche Reihenfolge war im Rahmen der bei der Prüfung gebotenen Rückschau sachgerecht, da sich aus den Motiven der Ernennung zum Legationsrat I. Klasse Schlüsse auf die Beweggründe bei der Beförderung zum Vortragenden Legationsrat ergeben konnten (BVerwGE 5, 275; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

    Eine Rechtsstellung, die der Beamte niemals innegehabt hat, kann auch im Rahmen der zeitlichen Verschiebung nicht zuerkannt werden (BVerwGE 3, 88; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

  • BVerwG, 20.02.1961 - VI C 174.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -= Buchholz a.a.O. Nr. 55 m.w.N. undvom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 -) ist eine die Beweislast umkehrende tatsächliche Vermutung zuungunsten des Betroffenen nur bei der Anwendung der NS-Förderungserlasse auf alte Kämpfer und bei der Prüfung des Portwirkens politischer Beweggründe einer Ernennung auf die nachfolgenden Ernennungen gegeben.

    Daß der Kläger ein verdienter Nationalsozialist war, hat nur die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens für überwiegend politische Beweggründe der Ernennung(Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -, vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 218.58 - und20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 -).

  • BVerwG, 26.11.1959 - II C 280.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -= Buchholz a.a.O. Nr. 55 m.w.N. undvom 20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 -) ist eine die Beweislast umkehrende tatsächliche Vermutung zuungunsten des Betroffenen nur bei der Anwendung der NS-Förderungserlasse auf alte Kämpfer und bei der Prüfung des Portwirkens politischer Beweggründe einer Ernennung auf die nachfolgenden Ernennungen gegeben.

    Daß der Kläger ein verdienter Nationalsozialist war, hat nur die Bedeutung eines gewichtigen Beweisanzeichens für überwiegend politische Beweggründe der Ernennung(Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -, vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 218.58 - und20. Februar 1961 - BVerwG VI C 174.58 -).

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Es bestehen schon Bedenken, ob diese Rüge ordnungsmäßig im Sinne des gemäß § 195 Abs. 6 Nr. 5 VwGO noch anzuwendenden § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG erhoben ist, d.h. ob der Kläger hinreichend dargetan hat, inwiefern das Urteil auf der Ablehnung der nochmaligen Vernehmung beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]).

    Ob die Verfahrensrügen, daß das Berufungsgericht die Zeugen für die Einstellung des Gesandten B... nicht vernommen und Beweisangebote über die Tätigkeit des Klägers bei der Gesandtschaft in R... nicht beachtet habe, ordnungsmäßig erhoben sind, kann ebenfalls dahinstehen; Bedenken bestehen, weil der Kläger die Zeugen und etwaigen sonstigen Beweisangebote in der Revisionsbegründung nicht einzeln bezeichnet hat und die Bezugnahme auf Beweisangebote in der Vorinstanz in der Regel nicht genügt (BVerwGE 5, 12;Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -).

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Im übrigen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]nicht entscheidend darauf an, ob tatsächlich eine enge Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus bestanden hat; ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Ernennungsbehörde im Zeitpunkt der fehlerhaften Ernennung eine solche enge Verbindung als gegeben annahm.

    Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110; 5, 275) nur gewesen, wenn das Berufungsgericht die letzte Rechtsstellung überhaupt nicht selbständig gewürdigt hätte.

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Rechtsfehlerhaft wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110; 5, 275) nur gewesen, wenn das Berufungsgericht die letzte Rechtsstellung überhaupt nicht selbständig gewürdigt hätte.

    Eine solche Reihenfolge war im Rahmen der bei der Prüfung gebotenen Rückschau sachgerecht, da sich aus den Motiven der Ernennung zum Legationsrat I. Klasse Schlüsse auf die Beweggründe bei der Beförderung zum Vortragenden Legationsrat ergeben konnten (BVerwGE 5, 275; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 210.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Ob die Verfahrensrügen, daß das Berufungsgericht die Zeugen für die Einstellung des Gesandten B... nicht vernommen und Beweisangebote über die Tätigkeit des Klägers bei der Gesandtschaft in R... nicht beachtet habe, ordnungsmäßig erhoben sind, kann ebenfalls dahinstehen; Bedenken bestehen, weil der Kläger die Zeugen und etwaigen sonstigen Beweisangebote in der Revisionsbegründung nicht einzeln bezeichnet hat und die Bezugnahme auf Beweisangebote in der Vorinstanz in der Regel nicht genügt (BVerwGE 5, 12;Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -).

    Die Feststellung des Überwiegens politischer Motive ist damit vereinbar (vgl.Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 - = Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 56).

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
    Eine Rechtsstellung, die der Beamte niemals innegehabt hat, kann auch im Rahmen der zeitlichen Verschiebung nicht zuerkannt werden (BVerwGE 3, 88; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 40.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1960 - VI C 218.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.12.1958 - VI C 402.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 243.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.04.1960 - VI C 172.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57

    Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus

  • BVerwG, 29.03.1957 - VI C 98.56
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.08.1959 - VI C 313.57
  • BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.05.1960 - II C 67.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1958 - VI C 327.57
  • RG, 19.11.1935 - II 121/35

    1. Kann im Tatbestandsberichtigungsverfahren eine Beweisaufnahme zum Zwecke der

  • BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, weil es sich bei dem gerügten Mangel - entgegen der Auffassung der Revision - nicht um einen sog. absoluten Revisionsgrund (vgl. § 138 VwGO) handelt (vgl. Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG II C 67.58 - und vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 -).
  • BVerwG, 17.08.1970 - II B 6.70

    Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsaktes bei der Entziehung oder Änderung

    Die Verwertung und Würdigung der Bekundungen von Zeugen, die in einem anderen Verfahren zur gleichen Beweisfrage vernommen und deren Aussagen in jenem Verfahren beurkundet worden sind, ist grundsätzlich statthaft (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 - Beschluß vom 15. März 1963 - BVerwG VI C 84.62 - Beschluß vom 1. März 1967 - BVerwG VI B 30.66 - Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 -).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VI B 42.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen

    Wird ein Antrag auf erneute Vernehmung gestellt, so wird durch die Ablehnung der nochmaligen Vernehmung in der Regel der Untersuchungsgrundsatz nicht verletzt, jedoch kann unter besonders liegenden Umständen die Wiederholung einer Vernehmung geboten erscheinen (Urteile vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 - und vom 3. Dezember 1965 - BVerwG VI C 95.63 -).
  • BVerwG, 12.03.1965 - II B 10.63

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Die Beschwerde verkennt zudem, daß gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 398 Abs. 1 ZPO die nochmalige Vernehmung eines bereits vernommenen Zeugen zu derselben Beweisfrage im Ermessen des Gerichts steht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 -).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VI C 95.63

    Rechtsmittel

    Durch die Ablehnung der nochmaligen Vernehmung eines Zeugen wird in der Regel der Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht verletzt (vgl.Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 -, vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 194.58 - undvom 9. Juli 1962 - BVerwG VIII C 64.60 - [DVBl. 1963 S. 28 = RiA 1963 S. 175] sowieBeschluß vom 12. März 1965 - BVerwG II B 10.63 -).
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